AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 16:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-430149-2026/

Bundesstadt Bonn - Lieferung von sechs dreiachsigen Wechselladerfahrzeugen der 26t-Klasse

Notice-ID: ted-430149-2026 · Procedure-ID: 89ec45df-81d1-4bde-aaf3-f69cc756abfd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste — Kreisverwaltung Ahrweiler - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz — Kreisstadt Siegburg - Feuerwache
Veröffentlicht
24.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Fahrzeuge erfüllen vollständig die Anforderungen der DIN 14505 - Wechseladerfahrzeuge mit Abrollbehältern sowie den ergänzenden Anforderungen der DIN EN 1846-3. Weiterhin gelten die in den Normen DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 verwendeten Begriffe. Zugrunde gelegt wird das System 1570 nach DIN 30722-1 mit Hakenaufnahme und die im Abschnitt 2 der DIN 14505 genannten normativen Verweisungen. Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe gemäß § 4 VgV sowie einer hierzu getroffenen Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Bonn, Siegburg und dem Landkreis Ahrweiler. Das Vergabeverfahren wird durch die Bundesstadt Bonn bis zum Vergabevorschlag durchgeführt. Bezogen auf die Fahrzeuge für die Stadt Siegburg sowie den Kreis Ahrweiler handelt die Bundesstadt Bonn als Beschaffungsdienstleister. Der Zuschlag und die weitere Auftragsabwicklung erfolgt durch jeden der oben genannten Vertragspartner eigenständig für seine Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.06.2026
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).