AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 07:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-430183-2025/

Deutschland – Gebäudereinigung – Grundschule Pölling, Sonnenstraße 17, Neumarkt i.d.OPf.

Notice-ID: ted-430183-2025 · Procedure-ID: 393460bd-604d-4d32-881c-34ee1f8e5a94

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Veröffentlicht
03.07.2025
Frist (Submission)
19.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf vergibt die Reinigungsleistungen für die Grundschule Pölling, Sonnenstraße 17, 92318 Neumarkt i.d.OPf, ab dem 01.01.2026 neu. Der Vertrag wird auf 4 Jahre befristet, kann jedoch zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Neben der laufenden Unterhaltsreinigung (täglich von Montag bis Freitag) werden Sonderreinigungen, wie Fenster (2 x im Jahr) und Grundreinigung (1 x im Jahr) abgerufen. Für dieses Gebäude gehen wir von 190 Reinigungstagen jährlich aus. Die Reinigungsgrundfläche beträgt ca. 2.543,97 qm Auf das Jahr hochgerechnet ergibt sich eine Jahresreinigungsfläche von rund 344.867,94 qm (Sommer- und Winterbetrieb: angepasste Reinigungshäufigkeit an die Witterung). Die beteiligten Firmen müssen bei der Kalkulation die festgelegten Leistungsmaßobergrenzen einhalten. Dieses Mindestmaß an Stunden bezieht sich nur auf die laufende Unterhaltsreinigung. Besichtigungstermine sind im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 25.07.2025 möglich (siehe Vergabeunterlagen).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).