AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/ed021425-7e18-4d35-b227-1cbdc7bbbb40) · Abgerufen am 06.10.2026 02:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-430422-2025/

Bauüberwachung Oberbau Feste Fahrbahn Berlin Stadtfernbahn Str.6109 km 0-10 (2. Halbjahr 2026)

Notice-ID: ted-430422-2025 · Procedure-ID: 065fae14-70d6-4148-975b-fe27c6fb673b

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
02.07.2025
Frist (Submission)
04.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Bauüberwachung Oberbau Feste Fahrbahn Berlin Stadtfernbahn Str.6109 km 0-10 (2. Halbjahr 2026) Vom 12.06.2026-16.12.2026 ist eine Totalsperrung auf den Fernbahngleisen der Stadtbahn zwischen Berlin Ostbahnhof und Zoologischer Garten geplant. In dieser Sperrpause werden mehrere Baumaßnahmen realisiert, die Gesamthaft durch die DB InfraGO/AIM Netz Berlin koordiniert werden. Für eine umfangreiche Auswechslung von Stützpunkten auf der festen Fahrbahn während der Bauzeit und für die Unterstützung und Mitwirkung bei der Gesamtkoordinierung aller beteiligten Maßnahmen soll nun eine Bauüberwachung gebunden werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
30.06.2027

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).