AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDYTCBLPKTS/documents) · Abgerufen am 09.08.2026 20:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-431211-2025/

Rahmenvereinbarung über Tank- / Ladekarten und Kraftstoffbeschaffung für die Kraftfahrzeuge und Boote für Polizei BW

Notice-ID: ted-431211-2025 · Procedure-ID: bf376a1c-fc11-43b5-9adc-731077eec2d1

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Stuttgart
Veröffentlicht
02.07.2025
Frist (Submission)
14.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09134200 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
29.020.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mindestabnahmemenge: Dieselkraftstoff 13.440.000 l Ottokraftstoff 320.000 l Geschätzte Gesamtabnahmemenge: Dieselkraftstoff 16.800.000 l Ottokraftstoff 400.000 l Maximale Abnahmemenge: Dieselkraftstoff 25.200.000 l Ottokraftstoff 600.000 l — Mindestabnahmemenge: Ladeleistung 480.000 KWh Geschätzte Gesamtabnahmemenge: Ladeleistung 600.000 KWh Maximale Abnahmemenge: Ladeleistung 1.200.000 KWh — Mindestabnahmemenge: Dieselkraftstoff 2.500.000 l Ottokraftstoff 200.000 l Geschätzte Gesamtabnahmemenge: Dieselkraftstoff 3.200.000 l Ottokraftstoff 240.000 l Maximale Abnahmemenge: Dieselkraftstoff 4.800.000 l Ottokraftstoff 360.000 l — Mindestabnahmemenge: Bootskraftstoff 640.000 l Geschätzte Gesamtabnahmemenge: Bootskraftstoff 800.000 l Maximale Abnahmemenge: Bootskraftstoff 1.200.000 l

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).