AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 01:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-431693-2026/

Gemeinde Moos - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des Lückenschlussprogramm

Notice-ID: ted-431693-2026 · Procedure-ID: e93b4f0a-0e21-4e21-b7a6-514b2d62ee0e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Moos, Moos
Veröffentlicht
20.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Moos plant die Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Moos und teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Gaienhofen. Entsprechend der vorliegenden vorläufigen Zuwendungsbescheiden ist das Projektgebiet in zwei Lose untergliedert. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der jeweiligen Gigabitnetze, sowie die Versorgung von Endkunden mit Breitbandprodukten in den "Lückenschluss-Gebieten" entsprechend des Gigabit 2.0-Lückenschlussprogramms.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).