Rahmenvereinbarung über die Durchführung einer motormanuellen Holzernte inkl. Holzbringung in der Reviergruppe Egge-Nord des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Wald und Holz NRW · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Auftragnehmern über die Durchführung von insgesamt jährlich maximal 6.000 fm o. R. (3.000 fm o. R. Garantiemenge / 3.000 fm o. R. Optionsmenge) motormanuelle Holzernte (MMHE) inkl. Holzbringung abzuschließen, aufgeteilt auf die Forstbetriebsbezirke Altenbeken und Kempen des Regionalforstamtes Hochstift. Es werden revierweise insgesamt zwei räumlich voneinander unabhängige Lose (Los 1 MMHE und Holzbringung in Altenbeken / Los 2 MMHE und Holzbringung in Kempen) gebildet. Die expliziten Aufteilungen des Auftragsgegenstandes sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 "Losaufteilung" zu entnehmen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen (Anlagen .......) zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung sind der Leistungsbeschreibung ebenfalls Revierkarten (Anlage .....)beigefügt. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, potentielle Flächen vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Termine können ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW über den Bereich Kommunikation im Vergabemarktplatz vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass jedem potentiellen Bieter aus organisatorischen Gründen nur ein Terminvorschlag unterbreitet wird. Die Frist zur Einreichung von Terminanfragen für Ortsbesichtigungen endet sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Absagen zu vereinbarten Terminen sind der Zentralen Vergabestelle spätestens 24 h vorher schriftlich über den Kommunikationsbereich zu übermitteln. Die Rahmenvereinbarung ist sachlich abschließend. Nicht genannte Leistungen dürfen nicht aus ihr abgerufen werden. — Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem ode
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Rahmenvereinbarung für motormanuelle Holzernte und Holzbringung in zwei Losen.
Jährlich maximal 6.000 fm o. R. (3.000 fm Garantiemenge, 3.000 fm Option).
Ortsbesichtigungen sind nach Terminvereinbarung möglich und für Bieter wichtig.
Erfahrung in der motormanuellen Holzernte und Holzbringung ist erforderlich.
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für motormanuelle Holzernte und Holzbringung in zwei Losen.
Die jährliche Leistung beträgt maximal 6.000 fm o. R., davon 3.000 fm als Garantiemenge.
Weitere Eignungskriterien: Bieter müssen über entsprechende Erfahrung und Kapazitäten verfügen, um die ausgeschriebenen Holzerntemaßnahmen durchzuführen.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
🌱Grüne Beschaffung
Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alle Lose
Preis100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -
Der Auftragnehmer hat seine Eignung unter anderem anhand einer Eigenerklärung zur Eignung sowie einer Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW nachzuweisen und beide Dokumente mit Angebotsabgabe ausgefüllt und unaufgefordert einzureichen.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer Folgendes erfüllen und nach Angebotsabgabe und nach Aufforderung durch die Vergabestelle einreichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Der Auftragnehmer verfügt über folgende Versicherungen und wird dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise hierzu zeitnah vorlegen:
- gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
- ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
533 a EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Qualitätsmanagement
533 b EU_Nachweis Unterauftragnehmer (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Qualitätsmanagement
534 a EU_Erklaerung Eignungsleihe (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Qualitätsmanagement
534 b EU_Erklärung Eigungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Qualitätsmanagement
Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): docx-Vordruck
Qualitätsmanagement
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -
Der Auftragnehmer verfügt über mind. eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate und reicht einen entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert mit Angebotsabgabe ein:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eines der unter "Eignungskriterien" genannten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Zertifikat über Qualifikation im forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Bereich - Der Auftragnehmer entspricht den Eignungen gemäß AGB Forst NRW und hat eines
der nachfolgend aufgeführten Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche
Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Der Auftragnehmer hat zudem seine Eignung mit Einreichung einer vollständig
ausgefüllten Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW, so wie der Bestätigung über die technische
Ausstattung mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eignung zur Berufsausübung -
Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen: Forstwirt(in). Der Nachweis hierzu ist dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorzulegen.
Alternativ entspricht auch eine gleichwertige Qualifikation der Eignung. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen und unaufgefordert mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Beurteilung über die Zulässigkeit der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber.
Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von der vorstehend aufgeführten Qualifikation (Forstwirt(in) oder gleichwertig) abgesehen werden.
Der Auftragnehmer muss gewährleisten und auf Verlangen zeitnah nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer verfügt über folgende Nachweise und wird diese dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorlegen:
- Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
- Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
- Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden),
- für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
📍
Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
„Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, potentielle Flächen vor Angebotsabgabe zu besichtigen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die Frist zur Einreichung von Terminanfragen für Ortsbesichtigungen endet sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen.“
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.
Ø Bieter in der Branche6.1
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 190.945 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 106.092 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Wald und Holz NRW.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer NRW, Münster
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: