AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eb0773f09-3e72a5f29fd0ad98) · Abgerufen am 04.09.2026 17:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-431721-2026/

A19 Ersatzneubau Brücke im Zuge der K19 Prisannewitz_Bauüberwachung und SiGeKo

Notice-ID: ted-431721-2026 · Procedure-ID: 3a70565e-45e0-4d32-a1cc-bdf8c394b029

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost, Hohen Neuendorf OT Stolpe
Veröffentlicht
24.06.2026
Frist (Submission)
28.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

A19 Ersatzneubau Brücke im Zuge der K19 Prisannewitz_Bauüberwachung und SiGeKo Bauüberwachungsleistungen: - Örtliche Bauüberwachung bei dem Ingenieurbauwerk, der anschließenden Strecken und des Teilabriss des Bestandsbauwerkes - bauvertragliche Begleitung der Baumaßnahme - Nachtragsmanagementleistungen - Rechnungsprüfung - Ausführungsunterlagen - Werksüberwachung SiGe-Koordinationsleistungen - Vorankündigung - Fortschreibung SiGe-Plan - SiGe-Koordinator - Unterlagen für spätere Arbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
21.09.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).