AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 22:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-432471-2025/

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die VG Arzfeld, VG Bitburger Land, den Zweckverband Stausee Bitburg, Stadt Bitburg, VG Prüm, VG Speicher und VG Südeifel

Notice-ID: ted-432471-2025 · Procedure-ID: 74b8da69-058a-4562-bcf2-438b37ee6649

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunale Netze Eifel AöR, Prüm
Veröffentlicht
03.07.2025
Frist (Submission)
05.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die VGen Arzfeld, Bitburger Land, der ZV Stausee Bitburg, die Stadt Bitburg, die VGen Prüm, Speicher und Südeifel beschaffen die im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer kommunalen Liegenschaften im Lieferjahr 2026 benötigten Strommengen gebündelt am Markt. Der Auftragnehmer schließt für die jeweiligen Strombedarfsmengen mit jeder kommunalen Körperschaft einen separaten Stromliefervertrag. Der komplette Bedarf an elektrischer Energie soll zu 100 % aus regional erzeugten erneuerbaren Energien (Ökostrom) gedeckt werden. Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 1 Jahr (2026) wird ein Gesamt-Strombezug von 3.108.392 kWh prognostiziert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).