AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 13:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-432645-2026/

Software des Herstellers IBM und deren Support

Notice-ID: ted-432645-2026 · Procedure-ID: 5c179599-d2fa-4ce5-87b6-ac36272faf63

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Stammdaten

Auftraggeber
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Veröffentlicht
25.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48710000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
450.836 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt die Beschaffung von Software des Herstellers IBM und deren Support mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 und der einmaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Federführend im eigenen Namen und in Vertretung der nachfolgend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland: a) Die in der ARD zusammen geschlossenen Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk. b) Zweites Deutsches Fernsehen c) Deutsche Welle, Deutschlandradio d) Die im Mehrheitsbesitz der unter a), b) und c) genannten Anstalten befindlichen rechtlich selbstständigen Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen als Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger erfolgt durch den rbb die Vergabe für den Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung von Datensicherungssoftware und deren Support des Herstellers IBM.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SVA System Vertrieb Alexander GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).