AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5GHUT2/documents) · Abgerufen am 10.09.2026 14:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-432744-2024/

Stadt Wiehl - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Notice-ID: ted-432744-2024 · Procedure-ID: e3414883-7c1c-4d03-bf72-3a218dcfb205

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wiehl, Wiehl
Veröffentlicht
17.07.2024
Frist (Submission)
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Bewohner und Unternehmer der Stadt Wiehl ist die Verfügbarkeit schneller und leistungsfähiger Internetanschlüsse unverzichtbar. Nicht alle Gebäude im Ausbaugebiete sind derzeit zukunftsfähig versorgt, d.h. in den unterversorgten Objekten sind lediglich Anschlussbitraten von weniger als 100 Mbit/s verfügbar. Aus diesem Grund hat die Stadt Wiehl unter Nutzung des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommuniktaionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-RL 2.0" Fördermittel für den Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes gestellt (Wirtschaftlichkeitslückenmodell), vgl. im Übrigen Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
7 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).