AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DNL53KD/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 14:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-432747-2025/

FW Prinzhöfte TA (HLS)

Notice-ID: ted-432747-2025 · Procedure-ID: cf287b70-4b1b-4509-8952-6e8a8b677595

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Harpstedt, Harpstedt
Veröffentlicht
01.07.2025
Frist (Submission)
01.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Samtgemeinde Harpstedt beabsichtigt den Neubau einer Stützpunktfeuerwehr mit voraus. drei Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge in der Mitgliedsgemeinde Prinzhöfte entlang der Straße "Dorfstraße". Das Baugrundstück ist ca, 5.000 qm groß (s. Anlage "Lageplan"). Für die Bebauung ist noch ein (ggf. vorhabenbezogener) Bebauungsplan aufzustellen (s. Anlage "Vorentwurf B-Plan"). Die (grob) geschätzten Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. netto EUR 1,95 Mio. (KG 300 und 400 gem. DIN 276-1:2008-12). Ziel dieser Ausschreibung ist, einen Fachplaner für Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 gemäß der §§ 53ff. HOAI zu gewinnen, der in seinem Fachbereichen die Umsetzung der Maßnahme kompetent plant und begleitet.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).