AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 17:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-433095-2026/

Strecke 6296, Ersatzneubau/Erneuerung EÜ Gotha - Gotha Ost, Salzgitterstraße

Notice-ID: ted-433095-2026 · Procedure-ID: b8ff0b2e-41e2-4ba2-bcfe-2d9a93b78723

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
24.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221114 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Strecke 6296, Ersatzneubau/Erneuerung EÜ Gotha - Gotha Ost, Salzgitterstraße Ersatzneubau Eisenbahnüberführung über Bundesstraße in Ortslage; Überführung eingleisiger, nicht elektrifizierter Strecke; - Abbruch Bestandsbauwerk 742 m3, - Ausführung aus Stahlbetonhalbrahmen in Nebenlage, - Einfahren des Bauwerks; - 1.016 m3 emissionsreduzierter Beton - 270 m2 Verbauarbeiten; - 6.900 m3 Erdaushub, davon 2.000 m3 Wiedereinbau - 4.700 m3 Einbau gelieferter Erdstoff; - Gleisarbeiten über 50 m; - Straßenarbeiten über 75 m, - bauzeitliche Wasserhaltung Oberflächen/Schichtenwasser, - Zusammenhangsleistungen LST, TK, KT

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
137 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).