AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E89429927) · Abgerufen am 14.08.2026 04:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-43459-2024/

Interoperabilitätsplattform für KHZG

Notice-ID: ted-43459-2024 · Procedure-ID: d0a106d7-8014-4fd5-aee9-6871d1dcd60b

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Stammdaten

Auftraggeber
Schön Klinik Holding SE, München
Veröffentlicht
21.01.2024
Frist (Submission)
23.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48516000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Schön Klinik führt im Rahmen von KHZG ein Patientenportal (FTB2: Patientenportale) für alle Kliniken ein. Um die geforderte Interoperabilität (4.2.1) aus der "Richtline zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" sicherzustellen, beschafft die Schön Klinik eine Interoperabilitätsplattform, die folgende Uses Cases abdecken muss: 1. Anbindung eines Patientenportals zum Austausch von Dokumenten 2. Anbindung einer Radiologieplattform zum Austausch von Bilddaten 3. Bereitstellung von Medikationsdaten aus dem KIS zum PDMS Zum Auftragsgegenstand gehören: • Bereitstellung der Software • Implementierung/Projektierung der Software • Implementierung der Schnittstellen • Betrieb/Wartung/Support für die Dauer von 36 Monaten • Schulungen

Vertragslaufzeit

Beginn
20.05.2024
Ende
20.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
10 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung von förderrechtlichen Auflagen., München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).