AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung Neubau eines Mischwasserentlastungsbauwerkes mit Retentionsbodenfilters vor der ZKA Chemnitz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Chemnitz
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Bereits der im Oktober 2018 fertiggestellte Generalentwässerungsplan (GEP 2018) bein-haltet eine Erweiterung der ZKA. Neben einer Erhöhung des Mischwasserabflusses zur Klä-ranlage auf QM = 2.775 l/s ist die Erweiterung der vorgelagerten Becken zur Einhaltung der Klärbedingung erforderlich. Weitere Defizite, welche jedoch im Rahmen des GEP un-berücksichtigt blieben, liegen in der fehlenden Leistungsfähigkeit des Entlastungssammlers vom Klärüberlauf, der spezifischen Schwellenbelastung vom Klärüberlauf, dem Längen- zu Höhenverhältnis der einzelnen Becken sowie der Schwellenbelastung des Beckenüberlaufs. Für den Neubau eines Mischwasserentlastungsbauwerks auf dem ehemaligen Rechengut- und Sandfanglagerplatz stehen folgende Flurstücke zur Verfügung: 17, 83, 84/4 und 116/3 der Gemarkung Heinersdorf sowie 327/7, 223/3, 226/3, 227/3 und 227/4 der Gemarkung Borna. Eine Vordimensionierung erfolgte bisher als Regenüberlaufbecken mit einem Volumen von 11.745 m³, Klärüberlauf als selbstregulierender Schlitz, beidseitig überströmt mit eingehäng-ter Rinne, Schwellenlänge mindestens 122 m, maximal 220 m, Höhe Klärüberlauf 282,0 mHN, Beckenüberlauf 282,25 mHN, Länge = 30 m (Eine Umrechnung in DHHN muss noch erfolgen, da das Höhensystem in DHHN zwischenzeitlich geändert wurde) Alternativ ist ein Stauraumkanal mit nachgeschaltetem Feinrechen zu betrachten. Neubau Entlastung zur Chemnitz, Vordimensionierung: Neubau Steuer- und Verteilerbauwerk zur Zulaufbegrenzung zur Zentralen Kläranlage Chemnitz, Vordimensionierung 280,71mHN, Rechteckprofil Re 4000/2000. Beide Varianten müssen mit einem Retentionsbodenfilter mit einer Fläche von ca. 25.000 m² geplant und hydraulisch abgestimmt werden. Die Planung des Retentionsbodenfilters umfasst Verteilung und Steuerung (Steuer- und Verteilungsbauwerk) des vorgereinigten Mischwassers, kann jedoch auch weitere Abwasserströme betreffen, da die derzeitigen ge-setzlichen Bestimmungen stetigen Änderungen unterliegen. Dazu wird im Vorfeld die bestehende Deponie südlich des Bahrebachs vollständig rück-gebaut. Derzeit liegt noch keine Genehmigung zum Deponierückbau vor. Dieser soll jedoch in den Jahren 2027/ 2028 abgeschlossen sein. Tangierende Baumaßnahmen sind der Umbau Zulaufbereichs Zentrale Kläranlage Chem-nitz, Brückenneubau über den Bahrebach, Straßeninstandsetzung Heinersdorfer Straße mit Anbindung des neuen Brückenbauwerks und Abbruch des alten Brückenbauwerks, Sani-erung der Altdeponie Bahrebach Aufgabe ist die Fortführung des Studienergebnisses beginnend mit der Vorplanung mit Vari-antenvergleich bis zur Ausführung und Objektbetreuung. Das öffentliche Vergaberecht ist einzuhalten. Es sind Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder nach HOAI in der aktuell gültigen Fassung zu erbringen: - Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 41 ff. in Verbindung mit Anlage 12 HOAI - Ingenieurbauwerke - Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 6 nach §§ 49 ff. in Verbindung mit Anlage 14 HOAI - Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 53 ff. in Verbindung mit Anlage 15 HOAI - Technische Ausrüstung/ Gebäudetechnik/ EMSR
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 31.05.2032
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.