AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Versicherungsleistungen für die Stadt Lübbecke - Gebäude- und Inventarversicherung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Lübbecke über Kreis Minden-Lübbecke, Minden
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Frist (Submission)
- 01.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 66510000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Lübbecke in einem europaweitem, offenen Verfahren gemäß § 15 VgV ausgeschrieben. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der Option diesen Vertrag zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die versicherten Gefahren sind im Regelfall für Gebäude Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 319.547.345,00 EUR Gebäude-Neuwert und 34.273.000,00 EUR für Inventar-Neuwert. Für die Gefahr "Feuer" gilt keine Jahreshöchstentschädigung und für die Gefahren "Leitungswasser", "Sturm/Hagel" und "Einbruchdiebstahl" gilt eine Jahreshöchstentschädigung jeweils in Höhe von 25 Mio. Euro als vereinbart. Pro Versicherungsfall werden folgende Höchstentschädigungen vereinbart: Feuer 40 Mio. EUR Leitungswasser 15 Mio. EUR Sturm/Hagel 15 Mio. EUR Einburchdiebstahl 2. Mio EUR Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt pro Schaden in Höhe von 2.000,00 EUR (max. 30.000 EUR p.a.) zu unterbreiten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.