AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
6003072186-BwDLZ Dresden-Vertrag Bewachung und Absicherung der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Truppenübungsplatz Oberlausitz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden, Dresden
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- Frist (Submission)
- 23.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Dieser öffentliche Auftrag betrifft die Vergabe eines Vertrages zur Bewachung und Absicherung (mit Bewaffnung) der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Truppenübungsplatz Oberlausitz in 02957 Weißkeißel mit einer Option zur Vertragslaufzeitverlängerung um drei weitere Jahre (insgesamt max. 7 Jahre Laufzeit). Ferner einer Option von zeitlich befristeten Zusatz-/Sonderbewachungen (geschätzt ca. 120-150 Kalendertage pro Jahr). Sowie der Bereitstellung von mobiler Videoüberwachung für Einsätze an wechselnden Standorten des Truppenübungsplatzes über die gesamte Vertragslaufzeit. Laufzeit des Vertrages: (01.05.2027, 18:00 Uhr - 01.05.2031, 18:00 Uhr) mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern. Anforderungen für den Truppenübungsplatz Oberlausitz: Wachkategorie B - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen, Sicherheitsüberprüfungen SÜ2 VS (Verschlusssache) sind für Teile der hier ausgeschriebenen Wachfunktionen erforderlich und müssen bei Vertragsbeginn vorliegen. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit über 10 Sicherheitsmitarbeitern je Schicht 24 Std pro Tag / 7 Tage pro Woche im 12-Stunden-Schichtdienst.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2027
- Ende
- 01.05.2034
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.