AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Nicht offener Realisierungswettbewerb FREIZEITBAD, Saarburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Saarburg
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- Frist (Submission)
- 28.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 24.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das in den 80er Jahren errichtete Hallenbad in Saarburg wurde durch das Hochwasser 2024 überflutet und massiv beschädigt. Voruntersuchungen haben ergeben, dass aufgrund des Platzmangels im Bestand und der notwendigen Eingriffstiefe ein Ersatzneubau sinnvoller ist als eine Generalsanierung. Durch einen Kombibadbetrieb unter Einbeziehung des vorhandenen Freibades sollen die Voraussetzungen geschaffen werden das Bad zukünftig als Kombibad aus Hallenbad und Freibad zu betreiben. Um den besten Entwurf auf Basis des Raum- und Funktionsprogramms zu finden, wird dieser Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 14.000 m². Die im Zuge der Machbarkeitsstudie überschlägig ermittelten Kosten für den Neubau des Hallenbads belaufen sich auf rund 22 Mio. € (netto). Für die Freibadsanierung beträgt der Kostenrahmen ca. 6,4 Mio. € (netto). Der Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb gemäß den RPW 2013 ausgelobt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Zum Wettbewerb werden 15 Teilnehmer zugelassen. Davon wurden 4 Teilnehmer von der Ausloberin vorab benannt. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahrengemäß §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.