AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 09:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-437680-2025/

Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Sanierung Bürgelschule Zusätzl. Leistungen Los 2 Bauhaupt

Notice-ID: ted-437680-2025 · Procedure-ID: 42e35102-a83d-4ea1-8667-1a61a51c6b3b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Eberswalde
Veröffentlicht
07.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
143.300 €

Beschreibung

Bei der gesamten Baumaßnahme, die bei laufendem Betrieb durchgeführt wird, ist zu beachten und zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Schule handelt. Zwar finden die Baumaßnahmen in den Schulferien statt, aber eine Hortnutzung findet trotzdem im Gebäude statt. Die Lärm- und Schmutzbelästigungen sind zu minimieren. Material- und Gerätetransporte, die Baustellensicherung und auch deren Vorhaltung ist mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Baumaßnahme wird in 2. Bauabschnitte ausgeführt (siehe Planungsunterlagen). Die ausgeschriebenen Leistungen/Positionen gelten für beide Abschnitte, und werden bei jedem BA abgerechnet. Der 1. Bauabschnitt der gesamten Baumaßnahme Bürgelschule erfolgt in den Sommerferien 2025: die Bauhauptleistungen sollen vom 24.07.2025 - 15.08.2025 erfolgen. Der 2. Bauabschnitt der gesamten Baumaßnahme Bürgelschule erfolgt in den Sommerferien 2026: die Bauhauptleistungen sollen vom 09.07.2026 - 31.07.2026 erfolgen. - Baustelleneinrichtung - Bauleistung (z. B. diverse Durchbrüche, Risssanierung, Ausmauerung, Putzarbeiten)

Vergabe-Status

Auftragnehmer
RMS Bau GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).