AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bereitstellung und Betrieb eines Tools zum Fuhrparkmanagement in Form eines cloudbasierten "managed service" für den WDR und weitere Bezugsberechtigte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Westdeutscher Rundfunk Köln, Köln
- Veröffentlicht
- 19.07.2024
- Frist (Submission)
- 22.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50111100 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Bereitstellung und den Betrieb eines cloudbasierten "managed service" zum Fuhrparkmanagement für den WDR Köln und weitere Bezugsberechtigte. Bezugsberechtigt und zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten: - Bayerischer Rundfunk (BR), - Deutsche Welle (DW) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) - Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Der Auftraggeber wird die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich (im Bezugsfall) zur Einhaltung aller aus dieser Ausschreibung resultierenden vertraglichen Regelungen. Es besteht für die Bezugsberechtigten keine Verpflichtung zum Abschluss eines Einzelvertrages. Der Abschluss eines Einzelvertrages erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es soll ein Vertrag für eine Laufzeit von 36 Monaten geschlossen werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 12 Monate, so dass eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren nicht überschritten wird.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2024
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.