AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 18:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-438060-2025/

Kamerainspektion SW_Kanalisation in der Gemeinde Stockelsdorf für den Bauabschnitt 2025 bis 2027

Notice-ID: ted-438060-2025 · Procedure-ID: dbdb40ea-9f20-4342-a9c7-ea4b1042ef1b

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
04.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90491000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Stockelsdorf liegt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein und liegt mit ihrem Ortskern unmittelbar an der nördlichen Stadtgrenze zur Hansestadt Lübeck, Stockelsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und besteht aus den Hauptort Stockelsdorf und 10 weiteren Dorfschaften. Im Rahmen der Erweiterung und Aktualisierung des Kanalkatasters für die Schmutzwasserkanäle in den Ortschaften Stockelsdorf, Arfrade, Eckhorst, Klein Parin und Ponsdorf sind Kamerainspektionen für die vorhandenen Haltungen, Leitungen und Schächte durchzuführen und jeweils zwei Festplatten sowie in den beizufügenden Dokumentationen digital bzw. in Papierform festzuhalten (siehe hierzu das Anforderungsprofil Kamerainspektion).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).