AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6Y174BXYGQ/documents) · Abgerufen am 18.08.2026 02:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-438772-2024/

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ausführen der Einfriedung mittels eines Stabgitterzaunes für das FSZ in 19306 Neustadt-Glewe

Notice-ID: ted-438772-2024 · Procedure-ID: 912c74e1-f42a-449c-9a3e-a565a549037a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat, Parchim
Veröffentlicht
18.07.2024
Frist (Submission)
20.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45342000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Planung des FSZ erfolgt in Neustadt-Glewe. Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden vor Baubeginn auf dem Baugrundstück im September 2024 archäologische Untersuchungen und Fällarbeiten durchgeführt. Anschließend beginnen die Leistungen aus dieser Vergabe, mit folgenden Hauptleistungen (hier gerundet): - 1.000 m Einfriedung als Stabgitterzaun - 330 m Bauzaun - 3 Stück Bautore - Baumschutz, Wurzelstockrohdungen Die Leistungen sind in 2 Teilabschnitten auszuführen.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.10.2024
Ende
25.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).