AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YRUYT0CQJ81P/documents) · Abgerufen am 29.08.2026 00:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-438856-2025/

RV Bergung und Transport von Leichen

Notice-ID: ted-438856-2025 · Procedure-ID: 326cbbdf-45c8-47d9-9d94-f8c1b606571f

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Duisburg, Duisburg
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
05.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98370000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Sonstiges
Rahmen-Höchstwert
955.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Leistungspaket beinhaltet im genannten Zuständigkeitsbereich alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Waldfriedhof Duisburg, Düsseldorfer Straße 601 in 47055 Duisburg oder zum Institut für Rechtsmedizin, Sana Kliniken Wedau, Zu den Rehwiesen 9 in 47055 Duisburg zu transportieren. In Ausnahmefällen sind die Leichen nach Anweisung zu einem anderen Friedhof innerhalb des Stadtgebietes oder einer anderen externen Rechtsmedizin (z.B. Essen, Düsseldorf) zu transportieren. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe und der Rechtsmedizin sind bei deren Nutzung jeweils zu beachten und einzuhalten. Den jeweiligen Aufbewahrungsort legen die eingesetzten Beamten/innen vor Ort fest. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Die Termine werden der Auftragnehmerin mitgeteilt. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. In Ausnahmefällen hat die Auftragnehmerin die Erbringung der Leistung auch für Lose außerhalb ihres Vertrags zu erbringen. Begründete Mehrkosten werden in dem Fall erstattet. — Das Leistungspaket beinhaltet im genannten Zuständigkeitsbereich alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Waldfriedhof Duisburg, Düsseldorfer Straße 601 in 47055 Duisburg oder zum Institut für Rechtsmedizin, Sana Kliniken Wedau, Zu den Rehwiesen 9 in 47055 Duisburg zu transportieren. In Ausnahmefällen sind die Leichen nach Anweisung zu einem anderen Friedhof innerhalb des Stadtgebietes oder einer anderen externen Rechtsmedizin (z.B. Essen, Düsseldorf) zu transportieren. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe und der Rechtsmedizin sind bei deren Nutzung jeweils zu beachten und einzuhalten. Den jeweiligen Aufbewahrungsort legen die eingesetzten Beamten/innen vor Ort fest. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Die Termine werden der Auftragnehmerin mitgeteilt. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. In Ausnahmefällen hat die Auftragnehmerin die Erbringung der Leistung auch für Lose außerhalb ihres Vertrags zu erbringen. Begründete Mehrkosten werden in dem Fall erstattet.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).