AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYREL4TH/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 04:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-439444-2024/

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte/r

Notice-ID: ted-439444-2024 · Procedure-ID: dfdc49a5-5388-4b1a-8286-3482cab47a48

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gronau, Gronau
Veröffentlicht
19.07.2024
Frist (Submission)
21.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317210 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Gronau hat für den Zeitraum von zwei Jahren (mit der Möglichkeit der jährlichen Verlängerung) die Dienstleistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Brandschutzbeauftragten zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. — Die Stadt Gronau hat für den Zeitraum von zwei Jahren (mit der Möglichkeit der jährlichen Verlängerung) die Dienstleistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Brandschutzbeauftragten zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
30.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 WEEKS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).