AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Fernwärme – Abschluss eines Vertrages zur Fernwärmeversorgung für Haus A und Haus B der Dienstliegenschaft der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
- Veröffentlicht
- 22.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 09323000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
- Versorgung mit Wärme mittels Heizwasser über ein Fernwärmenetz für Raumheizung und Trinkwasserbereitung für die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7, 89407 Dillingen (Haus A und Haus B) mit einer Vertragsleistung von insgesamt 850 kW (Haus A: 380 kW; Haus B: 470 kW) - Bereitstellung von jährlich 2.200 MWh Nutzwärme - Voll eigenverantwortliche Errichtung und Betrieb der zur Versorgung notwendigen Übergabestationen auf eigene Kosten - Erfassung der aus dem Fernwärmenetz bereitgestellte Wärme mittels entsprechend geeichter Wärmemengenzähler. ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil bisher kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- schwaben regenerativ gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg, vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Direktvergabe-Ankündigung
- Vergabeergebnis