AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 14:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-439485-2024/

FTB3-0004 All-in-one-Clients

Notice-ID: ted-439485-2024 · Procedure-ID: 39808098-a802-4226-9491-dd03fdd382b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Kassel GmbH, Kassel
Veröffentlicht
19.07.2024
Frist (Submission)
20.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30231000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ca. 250 All-in-One PCs für ihre Mitarbeiter im Rahmen der Vertragslaufzeit von vier Jahren zu beschaffen. Dafür wurde ein branchenüblicher Standard, basierend auf einem 24"-Monitor mit integriertem Windows PC, definiert. Die Geräte müssen für medizinische Einrichtungen geeignet sein und den relevanten Standards entsprechen. - Los 1 umfasst die Beschaffung von 188 Stück Thin Client All-in-One PCs zur Nut-zung mit IGEL OS, - Los 2 umfasst die Beschaffung von 62 Stück Fat Client All-in-One PCs zur Nutzung mit Windows 11, - Los 3 umfasst die Beschaffung von 250 Stück Zubehör für All-in-One PCs (Tastatur, Maus, Handscanner).

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).