AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 19:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-440508-2025/

Landkreis Ortenaukreis - EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigest. Verkehr im offenen Verfahren

Notice-ID: ted-440508-2025 · Procedure-ID: f348d9af-07eb-48e3-9a6d-89d743d213bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
05.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Ortenaukreis (Amt für Straßenverkehr & ÖPNV) schreibt Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Werkstattverkehr aus. Bedient werden folgende Werkstätten: - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Im Seewinkel 3, 77652 Offenburg - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Otto-Hahn-Str. 7, 77652 Offenburg - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Kinzigstr. 32 a, 77652 Offenburg - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Eckener Str. 7, 77652 Offenburg - Reha Werkstatt, Im Unteren Angel 21a, 77652 Offenburg - Reha Werkstatt, Zähringer Str. 23, 77652 Offenburg

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
02.11.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).