Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
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Beschreibung
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung technischen Ausrüstung, Vermessung und Umweltplanung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung für verschiedene Fachbereiche im Rahmen des Ausbaus der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln.
- Es handelt sich um Vergabepaket 2, was auf eine Aufteilung in mehrere Lose hindeuten könnte.
- Erwartet werden Nachweise über Erfahrung in der Planung von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und technischen Ausrüstungen.
- Die DB Netz AG ist der Auftraggeber für dieses komplexe Infrastrukturprojekt.
Die Ausschreibung betrifft die Objektplanung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Vermessung und Umweltplanung für den Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln (Vergabepaket 2).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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20 Veröffentlichungen
- 26.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 25.06.2026 78 Im Zuge des Deckblattverfahrens PFA 1.2 wird die Übergangsfrist der DIN 4150-2 überschritten. Daher ist eine Aktualisierung der erschütterungstechnischen Gutachten gemäß der DIN Aktualisierung erforderlich. Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders erschwert.
- 08.04.2026 65 - Ergänzende UiG-Anträge: UIG 3: Durchdringung der Abdichtungen UIG 4: Lagerung mit mehreren Festpunkten UIG 5: Weichen auf Brücken (Weiche 301N bis 304N) UIG 6: Längsfugenüberfahrt (Block 10 und 10N) UIG 7: Mehrfeldrige Brücken im Erdbebengebiet UIG 9: Weichentrapez (Weiche 305N bis 308N) Zusätzlich Leistung UiG 2: Inspektion unterirdischer Traversen wird ein Messkonzept erforderlich. Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu geltend machenden Mängelansprüchen besonders erschwert. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens und die damit verbundende Koordination der Gewerke würde zu erheblichen terminlichen Engpässen führen und somit die fristgerechte Fertigstellung der Antragsunterlagen gefährden, da wiederholte Abstimmungen zwischen dem zusätzlichen Unternehmen und dem Hauptplaner stattfinden müssten.
- 16.02.2026 71 Erforderlichen Leistungen, die für die Ergänzung der Entwurfsplanung erforderlich sind: - Ergänzung und Nachbearbeitung diverser Pläne (Bauwerkspläne, Baustelleneinrichtungspläne) - Ergänzungen im Erläuterungsbericht Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu geltend machenden Mängelansprüchen besonders erschwert. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens und die damit verbundende Koordination der Gewerke würde zu erheblichen terminlichen Engpässen führen und somit die fristgerechte Fertigstellung der Planunterlagen gefährden, da wiederholte Abstimmungen zwischen dem zusätzlichen Unternehmen und dem Hauptplaner stattfinden müssten.
- 09.02.2026 72 Erforderlichen Leistungen, die für die Ergänzung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erforderlich sind: - Ergänzung und Nachbearbeitung diverser Pläne (Bauwerkspläne, Baustelleneinrichtungspläne) - Ergänzungen im Erläuterungsbericht, Anpassung der Kostenberechnung, Anpassung des Baustelleneinrichtungsplans Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu geltend machenden Mängelansprüchen besonders erschwert. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens und die damit verbundende Koordination der Gewerke würde zu erheblichen terminlichen Engpässen führen und somit die fristgerechte Fertigstellung der Planunterlagen gefährden, da wiederholte Abstimmungen zwischen dem zusätzlichen Unternehmen und dem Hauptplaner stattfinden müssten. 73 Erforderlichen Leistungen, die für die Ergänzung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erforderlich sind: - Ergänzung und Nachbearbeitung diverser Pläne (Bauwerkspläne, Baustelleneinrichtungspläne) - Ergänzungen im Erläuterungsbericht, Anpassung der Kostenberechnung, Anpassung des Baustelleneinrichtungsplans Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu geltend machenden Mängelansprüchen besonders erschwert. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens und die damit verbundende Koordination der Gewerke würde zu erheblichen terminlichen Engpässen führen und somit die fristgerechte Fertigstellung der Planunterlagen gefährden, da wiederholte Abstimmungen zwischen dem zusätzlichen Unternehmen und dem Hauptplaner stattfinden müssten.
- 24.11.2025 NT 70 Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, würde das Einarbeiten eines weiteren AN in das Projekt zu zeitlichen Verzögerungen führen, die mit immensen Kosten verbunden wären. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass Planungsleistungen von einem weiteren Auftragnehmer z.T. wiederholt und in die vorhandene Planung des AN integriert werden müssten. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazu führen, dass es zu zusätzlichen Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Außerdem ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich der Kanalüberbauung entstehen, die zu Mängeln führen können. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden.
- 10.09.2025 61 - Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, würde das Einarbeiten eines weiteren AN in das Projekt zu zeitlichen Verzögerungen führen, die mit immensen Kosten verbunden wären. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass Planungsleistungen von einem weiteren Auftragnehmer z.T. wiederholt und in die vorhandene Planung des AN integriert werden müssten. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazuführen, dass es zu zusätzlichen Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Außerdem ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich der Treppenverbindung entstehen, die zu Mängeln führen können. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden
- 13.05.2025 NT058: Um den vertraglich geschuldeten Ausbau in Köln Messe/Deutz (TM6) um einen Mittelbahnsteig und zwei neuen S-Bahn Gleisen zu realisieren, werden die o.g. Planungsleistungen zwingend benötigt. Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders erschwert. // NT068: Die Nachtragsleistung entstand aus den Erkenntnissen des Schallschutzgutachten der GP. Die ARGE S11 ist Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" und ist somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich. Aus diesem Grund wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders aufwändig. Das Einbinden eines weiteren Planers in dem Status des Projekts hätte zu einer Verzögerung des Projekts geführt, welches mit hohen Kosten verbunden wäre.
- 25.03.2025 NT64: Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, würde das Einarbeiten eines weiteren AN in das Projekt zu zeitlichen Verzögerungen führen, die mit immensen Kosten verbunden wären. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass Planungsleistungen von einem weiteren Auftragnehmer z.T. wiederholt und in die vorhandene Planung des AN integriert werden müssten. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazuführen, dass es zu zusätzlichen Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Außerdem ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich der Treppenverbindung entstehen, die zu Mängeln führen können. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden
- 20.02.2025 NT 67 : Erforderlichen Leistungen, die für die Ergänzung der Entwurfsplanung erforderlich sind: - Ergänzung und Nachbearbeitung diverser Pläne (Bauwerkspläne, Bauphasenpläne, Übersichtspläne, Detailpläne) - Ergänzungen im Erläuterungsberichts Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders erschwert.
- 23.01.2025 Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, würde das Einarbeiten eines weiteren AN in das Projekt zu zeitlichen Verzögerungen führen, die mit immensen Kosten verbunden wären. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass Planungsleistungen von einem weiteren Auftragnehmer z.T. wiederholt und in die vorhandene Planung des AN integriert werden müssten. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazuführen, dass es zu zusätzlichen Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Außerdem ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich des gleisgeometrischen Projekts entstehen. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden.
- 17.01.2025 NT63- Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, würde das Einarbeiten eines weiteren AN in das Projekt zu zeitlichen Verzögerungen führen, die mit immensen Kosten verbunden wären. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass Planungsleistungen von einem weiteren Auftragnehmer z.T. wiederholt und in die vorhandene Planung des AN integriert werden müssten. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazuführen, dass es zu zusätzlichen Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Außerdem ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich des gleisgeometrischen Projekts entstehen. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden.
- 17.12.2024 Im Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung zur Fassadengestaltung wurde ein Siegerentwurf und somit der Fassadenverlauf festgelegt. Im Nachgang gab es durch den Besteller dazu geänderte Vorgaben, die eine Anpassung der Straßenplanung erforderlich machen. Diese geänderte Vorgabe war zum Zeitpunkt des Planungsbeginns nicht vorhersehbar und bedingt eine Anpassung der bis dato erbrachten Planungsleistung.
- 17.12.2024 NT39: Die Nachtragsleistung entstand aus den Erkenntnissen des Schallschutzgutachten der GP und das Erfordernis der Planung zusätzlicher Bauwerke aus in der EP. Außerdem hat sich ergeben, dass der Block 12 zurück gebaut werden muss, da der Überbau jedoch als Lage für weitere Blöcke dient, müssen diese beplant werden. Die ARGE S11 ist Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" und ist somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich. Aus diesem Grund wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders aufwändig. Das einbinden eines weiteren Planers in dem Status der Projektes hätte zu einer Verzögerung des Projektes geführt, welches mit hohen kosten verbunden wäre. NT56: Erforderlichen Leistungen, die für die Ergänzung der Planungsunterlagen erforderlich sind: - Ableitung der Bauwerkspläne aus dem Modell - Nachjustieren der Ansichtstiefe für die Schnittführungen - Bereinigen der Ausbaugewerke - Erstellen von plausiblen, aussagekräftigen Plänen - Ergänzung eines Übersteigschutzes von Block 6N bis 7N - Aufnahme in das Bauwerksverzeichnis - Ergänzungen des Bauwerks einschl. Bauwerksnummer im Lageplan Unterlage 3.2 - Ergänzungen im Erläuterungsbericht Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders erschwert. NT59: Im Rahmen des Lenkungskreises vom 02.07.2024 wurde ein Vordach im Bereich der Teilmaßnahme 6 (Köln Messe/Deutz) über dem Ausgang des KVB Tunnels in Richtung des Messegeländes gefordert. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazu führen, dass es zu zusätzliche Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Des weiteren ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich des Brückenbauwerks entstehen, die zu Mängeln führen können. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden NT62: Gemäß dem Wunsche des Geschäftsbereich Personenbahnhöfe wird eine statische Variantendetailprüfung alternativer Dachtypen an dem neuen Mittelbahnsteig im Bereich der Teilmaßnahme 7 gefordert. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazu führen, dass es zu zusätzliche Koordinationsleistungen zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Des weiteren ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich der Lastabtragung entstehen, die zu Mängeln führen können. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden
- 05.09.2024 MKA54- Für die Errichtung neuer Haltepunkte in Köln Messe/Deutz (TM6) und Köln Hbf (TM7) wird der Neubau von Bahnsteigen mit dazugehörigen Beschallungsanlagen zur Information der Reisenden notwendig. Hierzu sollen die Schallimmissionen aus dem Betrieb der neuen Anlagen nach TA-Lärm ermittelt und beurteilt werden. Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen besonders erschwert.
- 05.09.2024 MKA52- Aufnahme der im Bestand vorhandenen Lautsprecher in ihrer Lage, ihrem Typ, sowie eine Messung der Schalldruckpegel der Zugansagen damit eine vollumfängliche Grundlage zur Erstellung der Schalltechnischen Untersuchung geschaffen wird. Auslöser für die nicht vorhersehbare, notwendige Leistung sind die unvollständigen Bestandsunterlagen die trotz intensiver Recherche nicht vom AN auffindbar waren.
- 30.08.2024 MKA58- Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, würde das einarbeiten eines weiteren AN in das Projekt zu zeitlichen Verzögerungen führen, die mit immensen Kosten verbunden wären. Ein wechsel des AN hätte zur Folge, dass Planungsleistungen von einem weiteren Auftragnehmer z.T. wiederholt und in die vorhandene Planung des AN integriert werden müssten. Das Einbringen eines weiteren Unternehmens würde dazuführen, dass es zu zusätzliche Koordinationsleistungn zwischen dem neuen Unternehmen und dem Hauptplaner kommen würde. Dies führt zu mehr Aufwand, da zusätzliche Absprachen nötig wären. Des weiteren ist davon auszugehen, dass durch ein weiteres Unternehmen Informationsverluste hinsichtlich des Brückenbauwerks entstehen, die zu Mängeln führen können. Das Einbringen eines externen AN hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ggf. zu gelten machenden Mängelansprüchen würde zusätzlich erschwert werden. MKA197- Der AN ist bereits mit der Herstellung des der Bauwerke sowie der Herstellung der neuen Zufahrt zum P3 beauftragt. Damit diese hergestellt werden können, ist nun die Demontage der Beleuchtungsmaste im Baufeld, sowie die anschließende Montage dieser notwendig. Die Demontage und Montage der Beleuchtung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung der Zufahrtsstraße, sodass dieser in den Gesamtbauablauf der Parkplatzmaßnahmen integriert werden muss. Der AN ist bereits mit den Leistungen der Herstellung des Trogbauwerks, der EÜ Parkplatz und der Zufahrt zum Parkplatz beauftragt. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Es ergeben sich Synergien und Vorteile bei der Bauausführung, sofern die Leistungen durch den AN ausgefühhrt werden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen
- 23.05.2024 Im Zuge der Planungsverteidigung der Teilmaßnahme 4 (HP Kalk West) wurde vom Bahnhofsmanagement der Wunsch geäußert, dass eine einheitliche Ausstattung der Stationen zu planen ist. Hierzu ist eine Umplanung der Reisendeninformation von DSA+ auf ZIM erforderlich. Durch diese Änderung wird der Bahnsteig mit mehreren Lautsprechern ausgestattet, anstatt lediglich mit einem bei DSA+, woraus eine notwendige Untersuchung nach TA Lärm resultiert, im HV bereits die Leistungen des Leistungsbildes Schall- und Erschütterungsschutz übertragen wurden Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre eine Koordination der Durchführung der Untersuchung nach TA Lärm über eine externe Vergabe nur mit massiven zeitlichen und finanziellen Mehraufwänden verbunden. (MKA53)
- 22.03.2024 Die Nachtragsleistung entstand aus den Erkenntnissen, die durch das Baugrundgutachtens der EP gewonnen wurden. Die ARGE S11 ist Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" und ist somit auch für die Erstellung der gesamthaften Planunterlagen einer umsetzbaren Lösung verantwortlich. Aus diesem Grund ist von der Beauftragung einer geänderten Teilplanung, jedoch mit Auswirkungen auf andere Planungsinhalte des Hauptplaner, abzuraten. Darüber hinaus fielen bei einem Auftragnehmerwechsel zusätzliche Kosten für die Einarbeitung und Integration in den Gesamtplanungsprozess an und es käme zu Verzögerungen im Planungsprozess mit Auswirkungen auf den Abschluss der Lph. 3 und 4.
- 23.02.2024 Die oben genannte Leistung ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung Tragwerksplanung des Vertrages. Gemäß Ziffer 4.19 der AHO Schriftreihe Nr. 3 ist der Nachweis der Schienenspannungen bei Eisenbahnbrücken eine besondere Leistung der Tragwerksplanung. Da die ARGE S11 als Hauptplaner im Projekt "Ausbau der S11" fungiert und somit auch für die Erstellung der Planunterlagen verantwortlich ist, wäre eine Durchführung der Schienenspannungsnachweise über eine externe Vergabe nur mit massiven zeitlichen und finanziellen Mehraufwänden verbunden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.886 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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