AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Überwachungskamera VIS/IR
Stammdaten
- Auftraggeber
- Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, Hamburg
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Frist (Submission)
- 01.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 38500000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen des dtec.bw-Forschungsprojekts "SmartShip" benötigt die HSU/UniBw H eine hochauflösende VIS/IR Überwachungskamera. Der Auftragsgegenstand umfasst die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme einer hochauflösenden VIS/IR Überwachungskamera mit integrierter Schwenk-Neige-Plattform, inklusive der Bereitstellung der dazu erforderlichen Software (im Folgenden: Kamerasystem). Der Auftragnehmer muss ferner den Auftraggeber, sowie das WTD71-Personal in einer Grundlagenschulung in das Kamerasystem einweisen. Sämtliche geschuldete Leistungen muss der Auftragnehmer bis spätestens zum 31.10.2026 am Standort der WTD71, Berliner Str. 115, 24340 Eckernförde, erbringen. Der Auftraggeber hat für die Beschaffung des Kamerasystems ein maximales Budget von € 350.000,00 (netto) zur Verfügung. Er behält sich vor, einzelne Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen. Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrages, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.07.2026
- Ende
- 31.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.