AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) am Haus 35, Standort Neustadt/Trachau des Städtischen Klinikums Dresden, Brandschutzplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Dresden, GB Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Städtisches Klinikum Dresden, Dresden
- Veröffentlicht
- 23.07.2024
- Frist (Submission)
- 26.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Am Standort Dresden-Neustadt/ Trachau sollen durch die Erweiterung des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) am Haus 35 eine neue barrierefreie Erschließung und mehr Raum durch den geplanten Neubau für die sozialpädiatrische Einrichtung entstehen. Die Erweiterung ist baulich mit dem Bestand zu verbinden. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte, Altbau und Neubau, die zeitgleich ausgeführt werden sollen. Die Maßnahmen am Altbau beschränken sich auf die Herstellung der notwendigen Anbindungspunkte Neubau / Bestand. Das SPZ führt für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren mit drohenden oder manifesten Behinderungen heilpädagogische Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durch. Zusätzlich werden Anträge für Komplexleistungen für diese Kinder erstellt, die entweder teilweise oder vollständig wohnortnah heilpädagogisch und therapeutisch gefördert werden. Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Fachplanung Brandschutz entsprechend des Leistungsbildes Heft Nr. 17 AHO für die LPH 1-5, 8. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsformular nebst Anlagen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.02.2025
- Ende
- 23.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.