AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/6eb595d8-03fd-4587-b6e4-36dfa89782ec) · Abgerufen am 23.08.2026 23:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-443006-2026/

Schülerbeförderung für die kreiseigenen Schulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Notice-ID: ted-443006-2026 · Procedure-ID: 6eb595d8-03fd-4587-b6e4-36dfa89782ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg
Veröffentlicht
02.06.2026
Frist (Submission)
24.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
1.242.813 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule am Noor im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032. Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Eckernförde. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten. Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen. Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden. Mit Stand Januar 2026 müssen 93 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt. — Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule an den Eichen im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032. Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Nortorf. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten. Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen. Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden. Mit Stand Januar 2026 müssen 111 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt. — Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld in Rendsburg im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032. Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Eckernförde. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten. Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen. Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden. Mit Stand Januar 2026 müssen 138 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.

Lose

3 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
02.08.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).