AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 15:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-443110-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Guntersblum - Fachplanungsleistungen gem. § 53, § 49 und § 38 ff HOAI 2021

Notice-ID: ted-443110-2024 · Procedure-ID: 0f1f63e0-35e8-4498-8b00-b9fce244b3de

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Veröffentlicht
24.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HOAI 2013 sowie Besondere Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen. — Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HOAI 2013 sowie Besondere Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).