AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHXMKVR/documents) · Abgerufen am 31.08.2026 21:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-444011-2026/

Informationssicherheit Dienstleistung für das Goethe-Institut weltweit

Notice-ID: ted-444011-2026 · Procedure-ID: 3acb2404-08fc-4885-90d8-baef65c0ecc6

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Stammdaten

Auftraggeber
Goethe-Institut e.V. - Zentrale, München
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72222300 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Aufgaben der ausgeschriebenen Leistung umfassen im Wesentlichen: 1. Generelles Security Consulting 2. Information Security Assessments / Tests/Automation 3. Sicherheitsarchitektur und Ingenieurtechnik 4. Sicherheits-Operations 5. Identitäts- und Zugriffmanagement (IAM) 6. Kommunikations- und Netzwerksicherheit 7. Vertragsprüfungen und -beratung 8. Informations- und IT-Sicherheit-Awareness und Newsletters 9. Sicherheits- und Risikomanagement Weitere Informationen zu der Leistung finden Sie in der Anlage A Teilnahmebedingungen für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).