AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=871325) · Abgerufen am 23.08.2026 16:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-445367-2026/

Rahmenvereinbarung über konzeptionelle, redaktionelle und grafische Leistungen sowie Übersetzungsleistungen und Vorlagenherstellung (Print und Digital) für die Publikationen des BAMF

Notice-ID: ted-445367-2026 · Procedure-ID: 0e46b457-1172-4c41-b1b2-e33277ed49ee

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
29.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79822500 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
1.344.537 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über konzeptionelle, redaktionelle und grafische Leistungen, Übersetzungsleistungen, Vorlagenherstellung (Print und Digital) sowie die Herstellung und Lieferung von barrierefreien Dateien für die Publikationen des BAMF geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum 2026-2030 geschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
133 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).