AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.07.2026 21:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-445734-2026/

Digitalisierung von patientenbezogenen Papierprozessen

Notice-ID: ted-445734-2026 · Procedure-ID: 6f9d4418-4e5a-4350-91ac-83bcbd0d6bad

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR
Veröffentlicht
29.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Umsetzung erfolgt unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Vorgaben zum Datenschutz gemäß DSGVO sowie weiterer relevanter Gesundheits- und IT-Sicherheitsvorgaben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dabei ausschließlich zweckgebunden, sicher und nachvollziehbar. Die wesentlichen Funktionen des Systems sind: - Bereitstellung einer umfassenden Bibliothek von Bögen zur Patientenaufklärung - Automatisierte Übernahme von relevanten Patientenstammdaten aus dem KIS und/oder Patientenportal - Formularbasierte Datenerfassung patientenbezogener Informationen - Elektronische Unterschrift (z.B. einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte eSignatur) - Automatisierte Erstellung und Versand von signierten Dokumenten an die Zielsysteme - Formulareditor zur Konfiguration strukturierter Eingabeformulare - Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit - Compliance mit rechtlichen Vorgaben (z.B. eIDAS, DSGVO) Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 36 Monaten mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate vereinbart. Die maximale Laufzeit beträgt somit 48 Monate.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).