AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Versorgungs-Lkw für die FFW Neunstetten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Herrieden, Herrieden
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- Frist (Submission)
- 28.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 273.050 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung eines Versorgungs-Lkw für die FFW Neunstetten Der Versorgungs-Lkw muss vollständig der DIN EN 1846, der DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 sowie der Technischen Baubeschreibung für Versorgungs-Lkw des Freistaates Bayern (Ausgabe 05/2015) entsprechen. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen (Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung, Los 4 Rollwägen)
Lose
4 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung eines Versorgungs-Lastkraftwagen V-LKW für die Feuerwehr Neunstetten
- Geschätzter Wert
- 132.500 €
Los 2 — Lieferung eines Versorgungs-Lastkraftwagen V-LKW für die Feuerwehr Neunstetten
- Geschätzter Wert
- 104.515 €
Los 3 — Lieferung eines Versorgungs-Lastkraftwagen V-LKW für die Feuerwehr Neunstetten
- Geschätzter Wert
- 17.235 €
Los 4 — Lieferung eines Versorgungs-Lastkraftwagen V-LKW für die Feuerwehr Neunstetten
- Geschätzter Wert
- 18.800 €
Vertragslaufzeit
- Ende
- 30.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 62 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach, Tel 0981 / 53-1277, Fax 0981 / 53-1837, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.