AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3YTW77DRNL/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 15:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-447305-2026/

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von teilmechanisierter Holzernte inklusive Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Wünnenberg und Ringelstein des Regionalforstamtes Hochstift

Notice-ID: ted-447305-2026 · Procedure-ID: 440e4cbe-ad5d-466f-97b0-871366dd433b

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Stammdaten

Auftraggeber
Wald und Holz NRW, Münster
Veröffentlicht
29.06.2026
Frist (Submission)
30.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es handelt sich um Maßnahmen im Rahmen der teilmechanisierten Holzernte und der Holzbringung. Die Maßnahmen umfassen sowohl Garantie-, als auch Optionsmengen. Es erfolgt die Durchführung von insgesamt ca. 3.000 fm o. R. je Vertragsjahr (500 fm o. R. Garantiemenge / 2.500 fm o. R. Optionsmenge) teilmechanisierter Holzernte (TMHE) inklusive Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Wünnenberg und Ringelstein. Für Details wird auf die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer NRW, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).