AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DSKMXZD/documents) · Abgerufen am 21.09.2026 07:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-447329-2026/

Elektrische Anlagen

Notice-ID: ted-447329-2026 · Procedure-ID: c531586f-1a12-4c75-88a3-e8dfd4a5dec2

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Stammdaten

Auftraggeber
Technologierförderung Münster GmbH, Münster
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen. Die Maßnahme umfasst die Niederspannungsanlagen, Unterverteilungen, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und die technischen Anlagen in den Außenanlagen. Folgende Haupt-Massen finden sich in der Ausschreibung Elektro- und Fernmeldetechnik: 1 Niederspannungs-Hauptverteilung 25 Unterverteilungen ca. 450 m Brüstungskanal Stahlblech ca.1900 m Energiekabel ca. 25.000 m Installationsleitung ca. 1000 Installationsgeräte ca. 400 Leuchten ca. 20.500 m Datenleitung 4 Datenschränke 47 HE Die Auflistung ist nicht vollständig. Genaue Angaben sind sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Wochen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).