AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1907d9aec98-f4dd16927c47369) · Abgerufen am 12.10.2026 23:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-447798-2024/

Rahmenvereinbarung über die Planung von Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet München

Notice-ID: ted-447798-2024 · Procedure-ID: ac685a63-8f23-4d53-b5f4-2c7c5c4f92dc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat, München
Veröffentlicht
16.07.2024
Frist (Submission)
21.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.115.103 €
Rahmen-Maximum
6.172.655 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet München im Umfang von insgesamt 120 LSA für 3 Jahre Vertragslaufzeit. — Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet München im Umfang von insgesamt 120 LSA für 3 Jahre Vertragslaufzeit. — Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet München im Umfang von insgesamt 57 LSA für 3 Jahre Vertragslaufzeit. — Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet München im Umfang von insgesamt 57 LSA für 3 Jahre Vertragslaufzeit.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
30.09.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).