AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 02:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-448997-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – LAP + BÜ Aufforstung 2025

Notice-ID: ted-448997-2025 · Procedure-ID: 8cb96f7d-e1d1-4314-8eb5-63f57cf105e6

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Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Veröffentlicht
10.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.2020 des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt und dem Az.: 308.3.3-31027-F7.14 sind für das Vorhaben "Neubau der BAB A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin (Lückenschluss), Verkehrseinheit 4157 AS Osterburg (L 13) bis AS Seehausen-Nord Kompensationsmaßnahmen festgestellt worden. Gemäß Planfeststellungsbeschluss sind die Erstaufforstungsmaßnahmen A6 Aufforstung südwestlich von Krevese, A18 Aufforstung südwestlich der Anschlussstelle Seehausen, A20 Aufforstung im Stadtforst Seehausen, A21 Aufforstung, Anlage einer Ruderalflur nördlich der Anschlussstelle Seehausen, A31Aufforstung nordöstlich von Dequede und A36 Aufforstung südwestlich von Seehausen spätestens im Kalenderjahr nach Rodungsbeginn auf der Autobahntrasse zu bepflanzen. Diese Maßnahmen sind ausführungsreif zu planen und die Vergabeunterlagen entsprechend den DEGES-Regularien zu erstellen. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI 2013 Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Besonderen Leistungen der Bauüberwachung und Objektbetreuung (Lph 8 und 9).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Architekturbüro Wendrich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).