AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 14:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-449296-2024/

Kostenstellenbelieferung von Reinigungsmaterialien und Hygieneartikeln

Notice-ID: ted-449296-2024 · Procedure-ID: dc3da6ea-1e5e-4e60-b047-bf9c9427c3d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
19.06.2024
Frist (Submission)
06.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33700000 — Medizintechnik
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.175.112 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
3.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Kostenstellenbelieferung von Reinigungsmaterialien und Hygieneartikeln für das Stadtgebiet Leipzig

Lose

7 Lose (max. 7 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Seifen

Geschätzter Wert
47.710 €

Los 2 — Handtücher und Putzpapier

Geschätzter Wert
1.021.678 €

Los 3 — Müllbeutel

Geschätzter Wert
239.467 €

Los 4 — Toilettenpapier

Geschätzter Wert
371.431 €

Los 5 — Reinigungsartikel

Geschätzter Wert
69.172 €

Los 6 — Haushaltsreiniger und Körperhygiene

Geschätzter Wert
265.528 €

Los 7 — Spender

Geschätzter Wert
160.126 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).