AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalplanungsleistungen Sanierung Stadthalle
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Stadtlohn, Der Bürgermeister, Stadtlohn
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
- Frist (Submission)
- 11.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadthalle der Stadt Stadtlohn wurde in ihrer heutigen Form im Jahr 1964 errichtet und in mehreren Schritten saniert. Die Planungsleistungen sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Umfang der Leistungen: - Gebäude und Innenräume, HOAI § 34 bzw. Anlage 10, Lph 1 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen - Tragwerksplanung, HOAI § 51 bzw. Anlage 14, Lph 1 - 6, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen - Technische Ausrüstung, HOAI § 55 bzw. Anlage 15, Lph 1 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, HOAI Anlage 1 Nr. 1.2.3, Lph 1-7 - Brandschutz, AHO Heft 17, Lph 1-8 2.2 Optionale Leistungen: - Gebäude und Innenräume, HOAI § 34 bzw. Anlage 10, Lph 5-9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen - Tragwerksplanung, HOAI § 51 bzw. Anlage 14, Lph 4-6, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen - Technische Ausrüstung, HOAI § 55 bzw. Anlage 15, Lph 5-9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 - Baubegleitende Anteile von: - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, HOAI Anlage 1 Nr. 1.2.3, Lph 5-7 - Brandschutz: Brandschutzkonzept, Fachbauleitung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2025
- Ende
- 29.12.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.