AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neugestaltung Rathausumfeld und Teilbereichen der Würzburger Straße in Zellingen – Fachplanung Technische Ausrüstung LS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Markt Zellingen
- Veröffentlicht
- 26.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 3 ● Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 ● vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. ● Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; ● Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung LS erbracht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. ● Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart