Offenes Verfahren Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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EU-Oberschwelle KMU-geeignet 3 Lose

Herrichtung eines Besucherinformationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom

Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz · Naumburg · Sachsen-Anhalt

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Beschreibung

Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung. Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden. Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung zur Sanierung und zum Ausbau eines Besucherinformationszentrums für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom.

Umfasst umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung von Innenräumen, Dach- und Fassadensanierung sowie Neubau eines Zwischenbaus und Installation eines Lapidariums. Es handelt sich um denkmalgeschützte Substanz in einer Welterbe-Kernzone.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 80 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) BMS Fußbodenbearbeitung GmbH · Börner Trockenbau GmbH
    Zuschlagswert 135.549 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 12.133 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 122.387 €
Median 361.100 €
Oberes Quartil 1.146.165 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 27.08.2024, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer B19N02f
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Hoch
Standort Naumburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 25.07.2024
CPV-Code 45000000
Bauleistungen (Was ist das?)
Lose 3
Erfüllungsort Naumburg
Laufzeit 21.10.2024 – 15.12.2025

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 315.634 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 96.414 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle/ Saale

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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