AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 05:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-453339-2024/

Patientenportal - Gesundheitszentrum Bitterfelg Wolfen gGmbH

Notice-ID: ted-453339-2024 · Procedure-ID: f5144f12-12de-43ce-8273-962b8efb4ac6

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Stammdaten

Auftraggeber
Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, Bitterfeld-Wolfen
Veröffentlicht
28.07.2024
Frist (Submission)
26.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48517000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Über das Patientenportal müssen Patienten online ihre notwendigen Daten selbst erfassen, sowie (Behandlungs-) Entscheidungen in ihrer gewohnten Umgebung treffen können. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Organisation der administrativen sowie der stationären Aufnahme durch den Einsatz digitaler Dienste zu entlasten, sowie die Kommunikation zu vorgelagerten Leistungserbringern effizienter zu gestalten. Für die bessere Kommunikation mit dem Patienten muss zur Lösung des Informationsaustausches ein Patientenportal eingerichtet werden. Das Patientenportal wird ein digitales Zusatzangebot für Patienten sein, welches den Patienten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Köthen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).