AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung der Befeuerungssteuerung (BUES) einschl. Wartung und Weiterentwicklung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 26.07.2024
- Frist (Submission)
- 27.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72212121 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) will ihr vorhandenes Steuerungs- und Überwachungssystem für die Flughafenbefeuerungsanlagen (Honeywell-BÜSIII auf Basis "Solaris10") durch ein zeitgemäßes neues System ersetzen. Die Umsetzung muss bei durchgängiger Betriebsbereitschaft der Befeuerungsanlagen unterbrechungs- und störungsfrei erfolgen. Die vorhandene Hardware in den Stationen (Trafo, Regler, CAM/LCU, Phönix Interbus S etc.) und dem Feld (Sekundärtrafo, ASD etc) der Firma Honeywell muss mit der neuen übergeordneten Steuerung kompatibel sein. Der Auftragnehmer soll durch die Errichtung einer neuen Anlage zur Steuerung der Befeuerung sowie deren Wartung und Instandsetzung die maximale Verfügbarkeit, Funktionalität und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten. Weiter soll eine Partnerschaft zur zukünftigen Weiterentwicklung und Anpassung der Systemsoftware auf dem neuesten Stand der Entwicklung gehalten werden. Der Leistungsumfang beläuft sich auf die im Projekt installierten Produkte und sämtliche Softwarekomponenten der entsprechenden Hersteller zur Funktionalität des Gesamtsystems einschließlich der Lizenzvereinbarungen. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich Ersatzteile und Materialien benötigt, um die Systeme betriebsbereit und auf einem technisch aktuellen Stand zu halten.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 132 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.