AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 16:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-454225-2024/

Erbringung von Logistikleistungen für den Transport medizinischer Untersuchungsmaterialien und Blutprodukte für Kliniken des Knappschaftsverbundes in Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: ted-454225-2024 · Procedure-ID: 74785654-de2e-4497-b157-584b832a0cb5

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Stammdaten

Auftraggeber
Knappschaft Kliniken Solution GmbH, Bochum
Bezugsberechtigte
Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH; Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH; Klinikum Vest GmbH Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen; Klinikum Westfalen GmbH; Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH; Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH; Vergabekammer des Bundes
Veröffentlicht
26.07.2024
Frist (Submission)
27.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85140000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erbringung von Logistikleistungen für den Transport medizinischer Untersuchungsmaterialien und Blutprodukte für Kliniken des Knappschaftsverbundes in Nordrhein-Westfalen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).