AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lagerung und Versand von Werbematerial der EU-Strukturfonds
Stammdaten
- Auftraggeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Dresden
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Frist (Submission)
- 23.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 98.575 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der zu vergebende Rahmenvertrag hat die Lagerung, die Bestandsverwaltung, den Versand bzw. den Transport von Werbematerial der Verwaltungsbehörden EFRE/JTF und ESF im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zum Inhalt und ist Teil der Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2026 im Freistaat Sachsen zu unterschiedlichen Leistungen im Bereich Information und Kommunikation für die EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie die neue Förderperiode von 2028 bis 2034 im Freistaat Sachsen. Die Rahmenvereinbarung sieht für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit vor. Der Auftraggeber garantiert darüberhinaus eine Mindestabnahmemenge. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.