AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190ca5eca66-500a0c390adba8f6) · Abgerufen am 24.08.2026 16:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-455204-2024/

RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Poloshirts im Zeitraum 2025/2026 mit der Option der Verlängerung für die Polizei, Justiz u. andere Ordnungsbehörden Sachsens

Notice-ID: ted-455204-2024 · Procedure-ID: b9fa2db5-fd40-4d74-abd7-92498690a71c

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum, Markkleeberg
Veröffentlicht
26.07.2024
Frist (Submission)
23.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35811200 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Für die Polizei, Justiz und andere Ordnungsbehörden Sachsens sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Poloshirts, kurz mit Knopfleiste gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert werden. — Für die Polizei und andere Ordnungsbehörden Sachsens sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Poloshirts, lang mit Knopfleiste gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).