AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Werkstatt Trier Sanierung Halle 3 Planung LPH 1-2 und optional 3-8
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB Regio AG (Bukr 12), Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 11.07.2025
- Frist (Submission)
- 11.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Werkstatthallen zur leichten Fahrzeuginstandhaltung in Trier liegen inselartig inmitten der beiden Streckengleise der Moselstrecke 3010, bzw. der Strecke 3132 und bestehen aus vier zusammenhängenden Baukörpern (Halle 1-4). Die bestehenden Hallen entstanden etwa zwischen 1920 und 2010. In den Hallen befinden sich noch fünf Arbeitsstände in Betrieb, von denen jeder auf Grund der Länge jeweils über zwei Hallenteile verläuft. Die ca. 90 Jahre alte Halle 3 hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und muss saniert bzw. zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei müssen die vorhandenen Arbeitsstände in Halle 3 mit Ihrer gesamten technischen Ausstattung und der Maschinentechnik erhalten bleiben. Im hiesigen Verfahren sollen die Planungsleistungen zur Sanierung der Werkstatthalle 3 für folgende Leistungsbilder vergeben werden: - Objektplanung Gebäude: Neubau Halle, Grubenkopf - Tragwerksplanung Gebäude: Neubau Halle, Grubenkopf - Technische Ausrüstung: 410 (Abwasser, Wasser, Gasanlagen), 420 (Wärmeversorgungs-anlagen), 430 (Lufttechnische Anlagen), 440 Starkstromanlagen), 450 (Fernmelde und IT-Anlagen), 470 (Nutzungsspezifische Anlagen), 480 (Gebäudeautomation) - Thermische Bauphysik - Planung Rückbau Bestandsgebäude inkl. Abbruch- und Entsorgungskonzept
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.12.2025
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.