AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y54HSD6/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 00:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-459060-2026/

Los 32 Lüftung / Gebäudeautomation

Notice-ID: ted-459060-2026 · Procedure-ID: 40b062e6-85f1-4bd3-9073-fee6c1367215

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Michendorf, Die Bürgermeisterin, Michendorf
Veröffentlicht
23.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Michendorf beabsichtigt den Neubau einer Zweifeldsporthalle für die Grund- und Oberschule Wilhelmshorst in mehreren Losen zu vergeben. Bei diesem Verfahren handelt es sich um das Los 32 Lüftung / Gebäudeautomation. Die Zweifeldhalle wird auf dem Gelände der Grund und Oberschule Wilhelmshorst errichtet. Die Schule liegt eingebettet in einem Wohngebiet mit offener Bebauung, die vorwiegend aus Einfamilienhäusern besteht. Direkt angrenzend an das Baufeld steht die alte Sporthalle, welche noch bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben soll.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.07.2027
Ende
28.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).